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Bekannktgabe von Beschlüssen

Versammlung der Reformierten Kirchgemeinde Menziken-Burg


Beschlüsse

Gemäss §§ 144 ff., 152 Kirchenordnung (SRLA 151.100) werden hiermit folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni

2025 bekannt gegeben:


1. Genehmigung des Protokolls der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024


2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024


3. Die Überführung der Parzelle Nr.

325 inklusive Pfarrhaus in das Finanzvermögen wird mit 1 Gegenstimme angenommen.


4. Die Umwandlung des Pensums Katechetik (bisher 25%) in eine Erhöhung des Pensums Sozialdiakonie von Romina Lee von 40% auf 60% wird ein-

stimmig angenommen.


Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung, ausgenommen personelle Beschlüsse und Wahlen,

kann das Referendum gemäss § 152 Kirchenordnung ergriffen werden.

Beschlüsse können gemäss §§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung mit Beschwerde beim Kirchenrat angefoch- ten werden.

Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).


Menziken, 1. Juni 2025

Präsidium: Roland Lörtscher

Aktuariat: Marco Kunz

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