Bekannktgabe von Beschlüssen
- Ref Menziken-Burg

- 30. Juni
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Versammlung der Reformierten Kirchgemeinde Menziken-Burg
Beschlüsse
Gemäss §§ 144 ff., 152 Kirchenordnung (SRLA 151.100) werden hiermit folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni
2025 bekannt gegeben:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
3. Die Überführung der Parzelle Nr.
325 inklusive Pfarrhaus in das Finanzvermögen wird mit 1 Gegenstimme angenommen.
4. Die Umwandlung des Pensums Katechetik (bisher 25%) in eine Erhöhung des Pensums Sozialdiakonie von Romina Lee von 40% auf 60% wird ein-
stimmig angenommen.
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung, ausgenommen personelle Beschlüsse und Wahlen,
kann das Referendum gemäss § 152 Kirchenordnung ergriffen werden.
Beschlüsse können gemäss §§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung mit Beschwerde beim Kirchenrat angefoch- ten werden.
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Menziken, 1. Juni 2025
Präsidium: Roland Lörtscher
Aktuariat: Marco Kunz








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