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Bekanntgabe von Wahlen und Beschlüssen

Wahlen

Die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Burg gibt folgendes Wahlergebnis der Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024 bekannt:


Kirchenpflege

Gewählt ist Frau Steffi Neumann, Burg, mit 40 Stimmen für den Rest der Amtsperiode 2023 bis 2026.


Wahlen können mit Stimmrechts- und Wahlbeschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§§ 145 und 146 Kir-chenordnung, SRLA 1.2-1).


Beschlüsse

Die Kirchenpflege gibt folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024 bekannt:

1. Genehmigung des Protokolls der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2024

2. Genehmigung des Voranschlages 2025 bei einem Steuerfuss von 19% (wie bisher)


Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung, SRLA 1.2-1).

Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).


Menziken, 10. November 2024


Präsidium: Roland Lörtscher Aktuariat: Marco Kunz

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